Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.
Zum Hauptinhalt springen
  • Leistungsprüfung Fleisch

    Die Fleischleistungsprüfung ist verpflichtend für alle Fleischschafrassen sowie die Rasse Merinolandschaf und wird mittels Ultraschall von den Zuchtorganisationen durchgeführt. Bei der Prüfung wird bei Lämmern mit drei bis fünf Monaten (30-45 kg) im Bereich des dritten und vierten Lendenwirbels ein Ultraschallbild gemacht sowie das Lebendgewicht festgestellt. Andand des Ultraschallbildes wird nach einem standardisierten Verfahren die Muskel- und Fettdicke erhoben. Die erhobenen Werte bilden die Basis ür die Zuchtwertschätzung im Bereich Fleisch.

    Fleischleistungsprüfung bei Ziegen


    Unter den Ziegen über die wir Zuchtbuch führen ist als reine Fleischziegenrasse die Burenziege genannt. Im Jahr 1993 wurde auf Verbandsebene das erste Mal eine Fleischleistungsprüfung erhoben und veröffentlicht. Der tabellarische Überblick unten zeigt die Entwicklung seit dieser Zeit.

    Voraussetzung für die Anerkennung als Zuchtbetrieb und die Eintragung ins Zuchtbuch, ist die Durchführung von Leistungsprüfungen und nachgenannten Aufschreibungen. Nur dann können Abstammungsnachweise ausgestellt und Böcke gekört werden.

    Wiegeliste - Geburtsmeldungen

    Von den Herdbuchzüchtern der Fleischziegenrassen - damit einbezogen sind auch Zweinutzungsrassen, bei denen keine Milchleistungsprüfung durchgeführt wird und züchterisch bearbeitet werden sollen, müssen Wiegelisten geführt werden, die gleichzeitig auch die Geburtsmeldungen beinhalten. Auf diesen Listen müssen alle Mutterziegen mit ihren Ablammergebnissen aufgeführt werden!
    Diese Listen sind die Grundlage für die Zuchtbuchführung!

    Angaben auf der Wiege- / Ohrmarken-Kennzeichnungsliste

    • vollständige Adresse mit Betriebsnummer
    • Rasse (bei mehreren Rassen im Betrieb möglichst getrennte Listen führen)
    • Name und Zuchtbuchnummer von Mutter und Vater
    • Ablammdaten / Verbleib, es müssen alle Lämmer aufgeführt werden (z.B. auch verendet, verkauft)
    • Zuchtbuchnummer der Jungtiere (alle zur Zucht bestimmten Tiere müssen gekennzeichnet werden)
    • Wiegedaten, es müssen alle lebenden Lämmer gewogen werden!

    Wollziege

    Auch bei Wollziegen muß eine Wiegeliste geführt werden. Werden die Ziegen geschoren, muß zusätzlich das Schurergebnis angegeben werden.

    Einsendetermin

    Die Listen müssen unaufgefordert jährlich, wenn die Wiegungen abgeschlossen sind, an die Geschäftsstelle eingesandt werden.

    Fleischleistungsprüfung bei Schafen